Unzulässige Fragen an Bewerber

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Melina Becker, WSDE | Saarbrücken | 04. Juli 2022

Unzulässige Fragen an Bewerber

Um herauszufinden, ob der Bewerber auf die Stelle passt, müssen Personaler natürlich viele Fragen stellen. Doch es gibt auch Fragen, die in einem Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden dürfen - und trotzdem kommen sie manchmal vor.

Unzulässig sind grundsätzlich…


  • Fragen zur Eheschließung
  • Fragen zur Familienplanung oder einer bestehenden Schwangerschaft
  • Fragen zur sexuellen Neigung
  • Fragen zum Vermögen
  • Fragen zur ethnischen Herkunft
  • Fragen zum Gesundheitszustand
  • Fragen zur Religions- oder Parteizugehörigkeit
  • Fragen zu Vorstrafen


Ob eine Frage zulässig oder unzulässig ist, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Information hat. Hier können die Grenzen jedoch verschwimmen, denn es gibt auch bedingt zulässige Fragen, wenn die Informationen für den Job unbedingt relevant sind.

Beispiel: Die Frage nach Vorstrafen bei Berufskraftfahrern. Warum? Weil hier die Personalverantwortlichen die Informationen über mögliche Verkehrsdelikte in ihre Entscheidung einbeziehen müssen.


Eine unzulässige Frage muss jedoch nicht beantwortet werden. Du kannst hier eine Grenze setzen und darauf hinweisen, dass die Frage unzulässig ist. Bleibe dabei aber sachlich und ruhig.



Weitere Informationen zum Fragerecht findest du hier:

https://www.ihk.de/konstanz/recht-und-steuern/arbeitsrecht/begruendung-von-arbeitsverhaeltnissen/fragerechtdesarbeitgebersbeivorstellungsgespraechen-1671846

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